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   BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 111/76   

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https://dejure.org/1979,8218
BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 111/76 (https://dejure.org/1979,8218)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1979 - 4 RJ 111/76 (https://dejure.org/1979,8218)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1979 - 4 RJ 111/76 (https://dejure.org/1979,8218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschäftigungszeit - Rentenversicherung - Verfolgungsgründe - Fiktive Beitragszeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 111/76
    Die Revisionsbegründung genügt - auch ohne eigenhändige Unterschrift des für ihren Inhalt Verantwortlichen - dem Erfordernis der Schriftform (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. April 1979 - GmS-OGB 1/78 -).
  • BSG, 30.09.1969 - 1 RA 227/68
    Auszug aus BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 111/76
    Zwar erstreckt sich die Bindungswirkung des § 77 SGG auch auf außerhalb des Leistungsfeststellungsverfahrens ergangene Bescheide (vgl BSG vom 30. September 1969 - 1 RA 227/68); auch hier gilt jedoch, daß nur der Verfügungssatz bindend werden kann.
  • BSG, 13.03.1979 - 1 RJ 24/78
    Auszug aus BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 111/76
    So ist bisher nicht ersichtlich, ob sich der Kläger in einem Lehr- oder Anlernverhältnis im Sinne der Gewerbeordnung sowie damals für das Handwerk geltender (auch tarifrechtlicher) Bestimmungen befand, oder ob die schulische Ausbildung nach dem Vorbild einer Berufs- oder Fachschule im Vordergrund stand; es wird zu prüfen sein, ob der Kläger - unter Berücksichtigung der damaligen Rechtslage - persönlich (und/oder wirtschaftlich) von einem Arbeitgeber ("Lehrherrn") abhängig war, ob und in welcher Höhe er eine Vergütung (Taschengeld?) erhalten hat und hierbei unter Berücksichtigung aller Umstände von einem Entgelt im Sinne von § 1226 Abs. 2, § 160 RVO aF ausgegangen werden kann (hierzu und über weitere Einzelfragen Urteil des Senats vom 26. Mai 1976 - 4 RJ 359/74 = SozR 5070 § 14 Nr. 4 und das diesen Rechtsstreit abschließende Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 1977 - L 3 J 28/74 = Die SV 1978, S. 270 mit Anm Schmidinger aaO S. 272; vgl auch Urteil des 1. Senats des BSG vom 13.3.1979 - 1 RJ 24/78 = SozR aaO Nr. 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1977 - L 3 J 28/74
    Auszug aus BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 111/76
    So ist bisher nicht ersichtlich, ob sich der Kläger in einem Lehr- oder Anlernverhältnis im Sinne der Gewerbeordnung sowie damals für das Handwerk geltender (auch tarifrechtlicher) Bestimmungen befand, oder ob die schulische Ausbildung nach dem Vorbild einer Berufs- oder Fachschule im Vordergrund stand; es wird zu prüfen sein, ob der Kläger - unter Berücksichtigung der damaligen Rechtslage - persönlich (und/oder wirtschaftlich) von einem Arbeitgeber ("Lehrherrn") abhängig war, ob und in welcher Höhe er eine Vergütung (Taschengeld?) erhalten hat und hierbei unter Berücksichtigung aller Umstände von einem Entgelt im Sinne von § 1226 Abs. 2, § 160 RVO aF ausgegangen werden kann (hierzu und über weitere Einzelfragen Urteil des Senats vom 26. Mai 1976 - 4 RJ 359/74 = SozR 5070 § 14 Nr. 4 und das diesen Rechtsstreit abschließende Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 1977 - L 3 J 28/74 = Die SV 1978, S. 270 mit Anm Schmidinger aaO S. 272; vgl auch Urteil des 1. Senats des BSG vom 13.3.1979 - 1 RJ 24/78 = SozR aaO Nr. 8).
  • BSG, 26.05.1976 - 4 RJ 359/74
    Auszug aus BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 111/76
    So ist bisher nicht ersichtlich, ob sich der Kläger in einem Lehr- oder Anlernverhältnis im Sinne der Gewerbeordnung sowie damals für das Handwerk geltender (auch tarifrechtlicher) Bestimmungen befand, oder ob die schulische Ausbildung nach dem Vorbild einer Berufs- oder Fachschule im Vordergrund stand; es wird zu prüfen sein, ob der Kläger - unter Berücksichtigung der damaligen Rechtslage - persönlich (und/oder wirtschaftlich) von einem Arbeitgeber ("Lehrherrn") abhängig war, ob und in welcher Höhe er eine Vergütung (Taschengeld?) erhalten hat und hierbei unter Berücksichtigung aller Umstände von einem Entgelt im Sinne von § 1226 Abs. 2, § 160 RVO aF ausgegangen werden kann (hierzu und über weitere Einzelfragen Urteil des Senats vom 26. Mai 1976 - 4 RJ 359/74 = SozR 5070 § 14 Nr. 4 und das diesen Rechtsstreit abschließende Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 1977 - L 3 J 28/74 = Die SV 1978, S. 270 mit Anm Schmidinger aaO S. 272; vgl auch Urteil des 1. Senats des BSG vom 13.3.1979 - 1 RJ 24/78 = SozR aaO Nr. 8).
  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 91/83

    Bindungswirkung von Arbeitslosengeld bzw Unterhaltsgeldbewilligungsbescheiden

    Demgemäß hat das BSG entschieden, daß der Ursachenzusammenhang zwischen Schädigung und Tod für den Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung erneut zu prüfen ist, obwohl er bei Zuerkennung des Sterbegeldes schon bejaht worden ist (BSGE 14, 99), und daß mit der Anerkennung von Schädigungsfolgen nicht die Tatsache des schädigenden Ereignisses, auf das die Schädigungsfolgen zurückgeführt werden, mit Wirkung für einen Versorgungsanspruch wegen anderer gesundheitlicher Folgen rechtsverbindlich festgestellt worden ist (SozR Nr. 84 zu § 1 BVG; vgl. ferner BSG SozR 5070 § 14 Nr. 10 S. 29 und das Urteil des erkennenden Senats SozR 4100 § 46 Nr. 2 S. 2).
  • BSG, 10.06.1980 - 4 RJ 105/79
    Auf diese Weise wurde entsprechend den Intentionen der Gestapo auch die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verhindert, falls Versicherungspflicht bestanden haben sollte (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 2m12.1979 - 4 RJ 111/76 - sowie Urteil des LSGNRW vom 1.7.1977 - L 3 J 28/74 - mit Anmerkung von Schmiedinger in Sozialversicherung 1978 S. 270, 272).
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